Hauskauf-Checkliste: Was Sie vor dem Notartermin prüfen sollten.
Beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses tragen Sie die gesamte Bausubstanz allein – es gibt keine Eigentümergemeinschaft, keine Rücklage, keine Beschlusslage. Diese Checkliste bündelt die sechs Bereiche, in denen Käufer die meisten Risiken übersehen: Grundbuch, Bausubstanz, Energie/GEG, Grundstück, Vertrag und Versicherungen.
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Grundbuch & Eigentumsverhältnisse
Was im Grundbuch steht, bindet den Käufer – auch wenn es im Exposé nicht erwähnt wurde.
- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate) angefordert.
- Abt. II geprüft: Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch, Reallasten, Erbbaurechte.
- Abt. III geprüft: Grundschulden, Hypotheken, Löschungsbewilligungen liegen vor.
- Baulastenverzeichnis der Gemeinde eingesehen (nicht in allen Bundesländern im Grundbuch).
- Altlastenkataster / Bodenschutzverzeichnis des Landkreises abgefragt.
Bausubstanz & Zustand
Bei Häusern trägt der Käufer die Substanz allein – anders als bei WEG-Wohnungen gibt es keine Gemeinschaftskasse.
- Baubeschreibung, Grundrisse und Schnittzeichnungen liegen vollständig vor.
- Dachstuhl geprüft: Zustand Holz, Dämmung, Eindeckung, Dachrinnen.
- Keller: Feuchtigkeit, Salzausblühungen, Drainage, Kellerabdichtung.
- Fenster & Fassade: Alter, Verglasung (2- oder 3-fach), Risse, sichtbare Wärmebrücken.
- Elektrik: Zählerschrank, FI-Schutzschalter, Sicherungsart, Leitungsalter.
- Trinkwasserleitungen: Material (Blei, Kupfer, Kunststoff), Legionellenprüfung bei Vermietung.
- Abwasser: öffentlicher Anschluss oder Kleinkläranlage / Grube – Nachrüstpflichten prüfen.
Heizung, Energie & GEG
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) knüpft eine Reihe von Nachrüstpflichten an den Eigentümerwechsel.
- Energieausweis vorhanden (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, gültig 10 Jahre).
- Heizungsanlage: Baujahr, Art, Wartungsprotokoll, Emissionswerte.
- GEG-Pflichten geprüft: Austauschpflicht für alte Öl-/Gaskessel > 30 Jahre, Dämmung oberste Geschossdecke, Warmwasserleitungen.
- Photovoltaik / Solarthermie / Wärmepumpe: Anlagenpass, Einspeisevertrag, Wartungshistorie.
- Schornsteinfegerprotokoll der letzten zwei Kehrungen.
Grundstück & Außenanlagen
Grenzverlauf, Baurecht und Baumbestand sind bei Häusern kaufentscheidend – und selten im Exposé beschrieben.
- Amtliche Grundstücksgröße vs. tatsächliche Nutzung abgeglichen (Katasterauszug).
- Zufahrt / Zuwegung dinglich gesichert (Grundbuch oder Baulast).
- Bebauungsplan oder § 34 BauGB: Was ist heute noch anbau- oder ausbaufähig?
- Bäume mit Schutzstatus (Baumschutzsatzung der Gemeinde).
- Zaun, Hecke, Grenzsteine – Grenzverlauf mit Nachbarn unstrittig?
Vertrag & Kaufabwicklung
Die 14-Tage-Frist nach § 17 Abs. 2a BeurkG ist kein Ritual – sie ist Ihre einzige echte Prüfzeit.
- Notarentwurf mindestens 14 Tage vor Beurkundung erhalten (§ 17 Abs. 2a BeurkG).
- Kaufpreisfälligkeit an klare Bedingungen geknüpft (Auflassungsvormerkung, Löschungsbewilligungen).
- Übergabetermin, übernommenes Inventar und Gewährleistungsausschluss klar geregelt.
- Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notar & Grundbuch (~1,5–2 %), Makler ggf. 3,57 % einkalkuliert.
- Finanzierungszusage der Bank liegt schriftlich vor.
Versicherungen & laufende Kosten
Nach § 95 VVG geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über – ungeprüft ist das ein Risiko.
- Wohngebäudeversicherung: bestehender Vertrag – Beitrag und Deckung prüfen.
- Elementarschadendeckung (Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch) ausdrücklich enthalten?
- Grundsteuerbescheid (neu ab 2025) und letzte drei Nebenkostenaufstellungen (Wasser, Abwasser, Müll, Straßenreinigung).
- Öltank / Gastank: Standsicherheitsprüfung und Umwelthaftpflicht.
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