Wohnflächenberechnung nach WoFlV – wie jede Fläche wirklich zählt.
Wohnfläche ist nicht gleich Wohnfläche. Die Wohnflächenverordnung definiert genau, welche Räume voll, anteilig oder gar nicht in die Berechnung eingehen. Wer Exposés liest oder Mietverträge prüft, sollte die Regeln kennen – sie entscheiden über Kaufpreis und Mietminderung.
Anrechnung nach WoFlV
| Fläche | Anrechnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Räume mit lichter Höhe ≥ 2 m | 100 % | Standardfall |
| Räume mit Höhe 1–2 m | 50 % | v. a. Dachschrägen |
| Räume mit Höhe < 1 m | 0 % | z. B. Kniestock unter Dach |
| Wintergarten unbeheizt | 50 % | beheizt: 100 % |
| Schwimmbad, ähnlich | 50 % | nach allen Seiten geschlossen |
| Balkon, Loggia, Terrasse, Dachgarten | 25 % (max. 50 %) | höher nur bei besonderer Qualität |
| Treppen mit über 3 Steigungen | 0 % | nicht zur Wohnfläche |
| Türnischen, Fensternischen unter 0,13 m | 0 % | nicht mitrechnen |
| Heizungsraum, Keller, Dachboden (unausgebaut) | 0 % | kein Wohnraum |
Quelle: §§ 2–4 WoFlV
Welche Norm gilt wann?
WoFlV
Maßgeblich für preisgebundenen Wohnraum, in der Praxis Standard für alle Mietverträge, Kaufverträge und Mietminderungen. Geringere Flächenangabe.
DIN 277
Brutto-Grundfläche inkl. Konstruktionsflächen, Verkehrsflächen, Nebennutzflächen. Verwendet bei Architekten- und Bauwirtschaftsrechnungen, nicht für Mietverträge.
Faustregel: Liegen zwei Flächenangaben für dieselbe Wohnung vor, ist die WoFlV-Angabe meist 10–25 % kleiner als die DIN-277-Angabe. Im Exposé sollte stehen, nach welcher Norm gerechnet wurde.
Häufige Berechnungsfehler im Exposé
Balkone voll gezählt
Häufig in Maklerexposés: Balkonfläche zu 100 % addiert. Korrekt sind 25 %, in Ausnahmen 50 %.
Dachschrägen ignoriert
Dachgeschoss-Wohnfläche oft mit Grundfläche gleichgesetzt. Schrägen unter 2 m müssen anteilig gerechnet werden.
Hobbyraum als Wohnraum
Souterrain- oder Kellerräume ohne baurechtliche Genehmigung als Wohnraum gezählt – mietrechtlich unwirksam.
Mix aus WoFlV und DIN 277
Im Energieausweis steht oft die DIN-277-Fläche, im Exposé die WoFlV-Fläche – Vergleich ohne Norm-Angabe ist irreführend.
Stimmt die Wohnfläche im Exposé? Wir checken die Plausibilität.
Anhand von Grundriss, Teilungserklärung und Aufteilungsplan prüfen wir, ob die angegebene Wohnfläche zur WoFlV passt – und kennzeichnen Risiken für Kaufpreis und Mietkalkulation.
FAQ Wohnflächenberechnung
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