Ratgeber

Wohnflächenberechnung nach WoFlV – wie jede Fläche wirklich zählt.

Wohnfläche ist nicht gleich Wohnfläche. Die Wohnflächenverordnung definiert genau, welche Räume voll, anteilig oder gar nicht in die Berechnung eingehen. Wer Exposés liest oder Mietverträge prüft, sollte die Regeln kennen – sie entscheiden über Kaufpreis und Mietminderung.

Anrechnungstabelle

Anrechnung nach WoFlV

FlächeAnrechnungHinweis
Räume mit lichter Höhe ≥ 2 m100 %Standardfall
Räume mit Höhe 1–2 m50 %v. a. Dachschrägen
Räume mit Höhe < 1 m0 %z. B. Kniestock unter Dach
Wintergarten unbeheizt50 %beheizt: 100 %
Schwimmbad, ähnlich50 %nach allen Seiten geschlossen
Balkon, Loggia, Terrasse, Dachgarten25 % (max. 50 %)höher nur bei besonderer Qualität
Treppen mit über 3 Steigungen0 %nicht zur Wohnfläche
Türnischen, Fensternischen unter 0,13 m0 %nicht mitrechnen
Heizungsraum, Keller, Dachboden (unausgebaut)0 %kein Wohnraum

Quelle: §§ 2–4 WoFlV

WoFlV vs. DIN 277

Welche Norm gilt wann?

WoFlV

Maßgeblich für preisgebundenen Wohnraum, in der Praxis Standard für alle Mietverträge, Kaufverträge und Mietminderungen. Geringere Flächenangabe.

DIN 277

Brutto-Grundfläche inkl. Konstruktionsflächen, Verkehrsflächen, Nebennutzflächen. Verwendet bei Architekten- und Bauwirtschaftsrechnungen, nicht für Mietverträge.

Faustregel: Liegen zwei Flächenangaben für dieselbe Wohnung vor, ist die WoFlV-Angabe meist 10–25 % kleiner als die DIN-277-Angabe. Im Exposé sollte stehen, nach welcher Norm gerechnet wurde.

Typische Fehler

Häufige Berechnungsfehler im Exposé

Balkone voll gezählt

Häufig in Maklerexposés: Balkonfläche zu 100 % addiert. Korrekt sind 25 %, in Ausnahmen 50 %.

Dachschrägen ignoriert

Dachgeschoss-Wohnfläche oft mit Grundfläche gleichgesetzt. Schrägen unter 2 m müssen anteilig gerechnet werden.

Hobbyraum als Wohnraum

Souterrain- oder Kellerräume ohne baurechtliche Genehmigung als Wohnraum gezählt – mietrechtlich unwirksam.

Mix aus WoFlV und DIN 277

Im Energieausweis steht oft die DIN-277-Fläche, im Exposé die WoFlV-Fläche – Vergleich ohne Norm-Angabe ist irreführend.

Vor dem Kauf prüfen lassen

Stimmt die Wohnfläche im Exposé? Wir checken die Plausibilität.

Anhand von Grundriss, Teilungserklärung und Aufteilungsplan prüfen wir, ob die angegebene Wohnfläche zur WoFlV passt – und kennzeichnen Risiken für Kaufpreis und Mietkalkulation.

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Häufige Fragen

FAQ Wohnflächenberechnung