Restnutzungsdauer einer Immobilie – AfA, Wert und Gutachten erklärt.
Die Restnutzungsdauer entscheidet über zwei Dinge: wie hoch Sie eine vermietete Immobilie jährlich abschreiben dürfen – und welchen Verkehrswert sie im Ertragswertverfahren hat. Wer Bestandsimmobilien kauft, sollte sie kennen, statt blind 50 Jahre AfA zu unterstellen.
Was ist die Restnutzungsdauer?
Nach § 4 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) ist die Restnutzungsdauer „die Zahl der Jahre, in denen die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können". Sie wird aus der Gesamtnutzungsdauer (GND) abgeleitet.
| Gebäudetyp | GND (Jahre) |
|---|---|
| Einfamilienhaus, freistehend | 80 |
| Reihen-/Doppelhaus | 80 |
| Mehrfamilienhaus | 80 |
| Eigentumswohnung | 70 |
| Bürogebäude | 60 |
Quelle: Anlage 1 ImmoWertV 2021
Restnutzungsdauer und AfA
Standardmäßig schreiben Vermieter Wohnimmobilien mit 2 % linear über 50 Jahre ab (3 % bei Neubauten ab 2023). § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erlaubt eine kürzere Nutzungsdauer, wenn diese durch ein Gutachten belegt ist. Beispielrechnung:
Gebäudeanteil 300.000 € · 6.000 € pro Jahr · 50 Jahre Laufzeit
Gebäudeanteil 300.000 € · 12.000 € pro Jahr · Steuerersparnis bei 42 % Spitzensatz: ca. 2.520 € jährlich
Der BFH hat 2021 (IX R 25/19) klargestellt, dass jede sachverständig anerkannte Methode akzeptiert werden muss. In der Praxis bevorzugt das Finanzamt das Modell der Anlage 2 ImmoWertV mit Modernisierungspunkten – das ist der sicherste Weg.
Auswirkung auf den Verkehrswert
Im Ertragswertverfahren wird der Reinertrag mit einem Vervielfältiger kapitalisiert, der von Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer abhängt. Eine kürzere RND senkt den Vervielfältiger – und damit den Wert.
| RND | Vervielfältiger (5 % LZS) |
|---|---|
| 60 Jahre | 18,9 |
| 50 Jahre | 18,3 |
| 40 Jahre | 17,2 |
| 30 Jahre | 15,4 |
| 20 Jahre | 12,5 |
Beispielwerte zur Veranschaulichung.
Bestandsimmobilie? Wir markieren AfA- und RND-Risiken.
Im Käufer-Report sehen Sie, ob die in Exposé und Bewertung angesetzte Nutzungsdauer plausibel ist – und wo ein Restnutzungsdauer-Gutachten Steuern sparen kann.
FAQ Restnutzungsdauer
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